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Verordnung auf Grünem Rezept
09.10.2018
Viele Krankenkassen erstatten Anteil
Verordnung auf Grünem Rezept
Der Arzt kann rezeptfreie Arzneimittel auf einem Grünen Rezept verordnen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen oft einen Teil der Aufwendungen ihrer Versicherten für rezeptfreie Arzneimittel, die ein Arzt auf einem Grünen Rezept verordnet hat. Höhe und Bedingungen für eine Kostenerstattung unterscheiden sich zwischen den Kassen.

Grünes Rezept mit mehreren Vorteilen
Etwa jedes 12. rezeptfreie Medikament wurde im Jahr 2017 auf einem Grünen Rezept ärztlich verordnet. Der Beauftragte für Selbstmedikation des Deutschen Apothekerverbands (DAV) Stefan Fink erklärt den Nutzen eines Grünen Rezeptes: „Einerseits ist das Grüne Rezept eine Empfehlung des Arztes und eine Merkhilfe für den Patienten. Andererseits kann es eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse auslösen und als Belastungsnachweis in der Einkommensteuererklärung dienen.“ Von den Kassen würden in erster Linie pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel erstattet und für Schwangere kämen oft noch Arzneimittel mit Eisen, Magnesium und Folsäure hinzu, ergänzt der Apotheker.

Verbraucher erhalten Informationen bei ihrer Krankenkasse
Der DAV rät allen gesetzlich Versicherten, ihre Grünen Rezepte und die Kassenbons für eine spätere Erstattung aufzubewahren. „Aber Achtung: Jeder […] sollte sich vorab genau bei seiner Krankenkasse erkundigen, was genau sie unter welchen Bedingungen erstattet. Oft gibt es eine Obergrenze von beispielsweise 100 Euro pro Jahr oder vom Versicherten wird ein Eigenanteil als Zuzahlung erwartet“, ergänzt Funke.

Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Simone Lang
: apotheken.de